ZitatAlles anzeigenUrteil des Bundesverfassungsgerichts: Festtag for Future
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Dabei beruft sich das Gericht auf den von Deutschland unterzeichneten Weltklimavertrag. Darin ist festgelegt, dass die globale Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden soll. Der Uno-Vertrag lässt jedoch offen, was das für die einzelnen Länder bedeutet. Jedes Land kann somit seine eigenen Klimapläne machen. Bisher hat laut Klimaexperten kein Land einen Plan vorgelegt, der 1,5-Grad-konform ist.
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Dass sich Klimaschutz einklagen lässt, bewiesen zuerst Klimaaktivisten in den Niederlanden. Dort hat das Oberste Gericht in Den Haag schon vor zwei Jahren ein Urteil gefällt, das die Regierung zu klimaschützenden Maßnahmen verpflichtet. Das Urteil war jedoch weitaus deutlicher. Die Treibhausgasemissionen müssen schneller als geplant gesenkt werden, meinten die Richter.
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Spiegel Online
Wenn man sich dann noch das Twitter-Duell anschaut, das sich der Altmeier (CDU) und der Scholz (SPD) liefern, so ist dies an Peinlichkeit nicht zu überbieten.
Unsere Siebzehnjährigen sind erwachsener als unsere Spitzenpolitiker.