Hi Günther,
Persönlich kenne ich den Hr.Vollmer nicht und kann deshalb wenig hierzu berichten.
Hi Günther,
Persönlich kenne ich den Hr.Vollmer nicht und kann deshalb wenig hierzu berichten.
Schon am 1. April 2022 ziterte ich hier im Thema im Beitrag #117 Zitate von der Website von Hermann Brünjes mit folgenden Äußerungen:
Diesen Kommentar fand ich heute Abend auf der Webseite von Hermann Brünjes:
Zur Ergänzung - und ganz in meinem Sinn, für ich einen Kommentar von Pastor Wilfried Teichmann bei, den ich per E-Mail erhalten habe: Leserbrief zu den Artikeln von Simon Benne vom 19.2.22 und Michael Berger vom 25.2.22 „Saubermänner“ beseitigen derzeit Hannovers Abfall. Vor der Tür des Landeskirchenamts Hannovers fegt auch Simon Benne. In seinem Artikel vom 19.2.22 greift er den internen Aufarbeitungsbericht, der von der „Evangelischen Geschwisterschaft“ veröffentlicht wurde, auf. Der externe Gutachter Christian Braune wirft darin Pastor Vollmer Ausnutzung seiner beruflichen Stellung zu missbräuchlichen sexuellen Beziehungen und dem Landeskirchenamt Aufsichtsverletzung vor. Statt den Unrat zu entsorgen, nutzt Benne diesen Bericht zur Demontage des seit 11 Jahren verstorbenen Pastors und zu dessen Karikierung als missbräuchlichen Sektenführers und wirft die Anschuldigungen der Öffentlichkeit und dem Landeskirchenamt vor. Putzhilfe leistet Michael Berger mit seinem Artikel vom 25.2.22. Was erfordert die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht in dieser Situation? Eine nochmalige „unabhängige“ Aufarbeitung? Worin soll sie bestehen? In der Behandlung der Verletzung des angeblich minderjährig Missbrauchten? In der nachträglichen Feststellung der Pflichtverletzung des damals Zuständigen? In der „Säuberung“ der Kirche durch posthume Herabwürdigung „schillernder“ Personen (wer hätte keine „schillernden“ Seiten)? Aufgabe des juristischen Vizepräsidenten wäre meiner Meinung nach, darauf hinzuweisen, dass Klagen gegen Verstorbene rechtlich unzulässig sind. Denn der Betroffene kann nicht mehr gehört werden. Das Gebot der Achtung der Menschenwürde heißt darum seit alters: rede über Tote nichts, außer gut (de mortuis nihil nisi bene). Die Verurteilung post mortem ist ein Machtmissbrauch der Lebenden an den Toten. Wer meint, in der Rolle des Richters und Urteilenden zu sein, möge das Wort Jesu beherzigen: „Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein“. Zur Aufsichtspflicht gehört auch eine Fürsorgepflicht gegenüber der Person und seiner Familie, die ein Recht auf Schutz des Verstorbenen vor Beschädigung seines Andenkens hat. Ob diese wahrgenommen wird, erscheint fraglich. Zum Schutz der Würde eines Menschen gehört auch die Wahrung seiner Intimsphäre. Veröffentlichungen über intime Details des Sexuallebens durch Dritte, noch dazu als Ergebnis einer internen Aufarbeitungskommission, verbieten sich daher. Wer würde solche Veröffentlichungen über sich dulden? Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen sind jedoch nicht Missbrauch und nicht strafrechtlich relevant. Frei und verantwortlich handelnde Personen sind keine willenlose "Opfer" missbräuchlicher Gewalt. Zwischen dem verklagenden Gesetz und der vergebenden Zusage des Evangeliums ist sauber zu differenzieren. Der Kirche kommt die Aufgabe der Verkündigung des Evangeliums zu, dass Gott die Sünde richtet aber den Sünder begnadigt. Wer gegen das Gesetz und die Menschenwürde verstößt, ist auch im Raum der Kirche nicht zu decken, sondern er muss sich der Strafverfolgung stellen. Aber im Eingeständnis der Schuld, kann Vergebung geschehen. Wenn überhaupt, dann ist belastete Vergangenheit nur auf diesem Weg aufzuarbeiten. Nur allzu schnell wird heute das Etikett „sexualisierte Gewalt“ verwendet und werden Menschen zu Unrecht abgestempelt. Das sollte in einer Berichterstattung vermieden werden. Wilfried Teichmann, Pastor i.R. Und hier noch ein Beitrag: Gerdt Hübner E-Mail: --------------- Ich war in den 80er Jahren als Studierender ein ‚Follower‘ von Klaus Vollmer. Wie viele war ich begeistert von seinem weiten Horizont, seiner Klarheit, seinem Humor. Und mein christlicher Horizont hat sich unter seinem Einfluss erheblich erweitert. In persönlichen seelsorgerlichen Gesprächen habe ich mit ihm einiges erörtert. Niemals ist er übergriffig geworden oder hat irgendetwas ‚me too‘ getan. Er hat meine Entscheidungen gelten lassen, auch wenn er mir eine andere eher nahegelegt hatte. Ich verdanke ihm - und etlichen aus seinem Umkreis - einiges und dafür bin ich bis heute dankbar. Ich kann mir vorstellen, dass er mit seinem aus heutiger und auch schon aus damaliger Sicht vereinfacht gesagt machohaftem Männerbild auch jungen Menschen und Männern geschadet haben könnte. Ich will und kann in keiner Weise beurteilen, was anderen durch ihn widerfahren sein mag. Ich kann aber klar sagen, dass homoerotische Näherungen keinesfalls ein durchgehendes Muster in seinen Beziehungen zu jungen Menschen waren. Lieber Hermann, das kannst du gern veröffentlichen. lg Gerdt https://www.hermann-bruenjes.de/2022/02/19/kla…-schwul-ja-und/ |
Ja, das erschent wirklich alles sehr zurückhaltend fomuliert. Selbst diejenigen, die ihn wirklich gut kannten, scheinen sich da nicht auf das ganz dünne Eis begeben zu wollen.
Ja, das erschent wirklich alles sehr zurückhaltend fomuliert. Selbst diejenigen, die ihn wirklich gut kannten, scheinen sich da nicht auf das ganz dünne Eis begeben zu wollen.
Ja, da gibt es schon einige "Merkwürdigkeiten"! Es wirkt auf mich irgendwie wie eine späte Abrechnung mit einem Pastor, der unzeitgemäß noch an den Inhalten der Bibel festhielt, dessen Einfluss jetzt aber ein für alle Male endgültig beendet werden muss.
Auch, wenn ich in dem von Günter auf Jesus.de gestarteten Thema über Klaus Vollmer nicht allen von Günter vorgelegten Argumenten folgen kann, bin mir trotzdem ziemlich sicher, dass dort wenigstens zwei Mitglieder der Geschwisterschaft selbst mitposten, welche die Vorwürfe gegen Vollmer bekannt gemacht hat.
Bersonders deutlich wird das dort nach meinem Eindruck durch die z. T. sehr agressiven Antworten und Unterstellungen auf Günters Fragen und Einwürfe nach dem alten Schema "Angriff ist die beste Verteidigung!"
Auch, wenn ich in dem von Günter auf Jesus.de gestarteten Thema über Klaus Vollmer nicht allen von Günter vorgelegten Argumenten folgen kann, bin mir trotzdem ziemlich sicher, dass dort wenigstens zwei Mitglieder der Geschwisterschaft selbst mitposten, welche die Vorwürfe gegen Vollmer bekannt gemacht hat.
Bersonders deutlich wird das dort nach meinem Eindruck durch die z. T. sehr agressiven Antworten und Unterstellungen auf Günters Fragen und Einwürfe nach dem alten Schema "Angriff ist die beste Verteidigung!"
Moin Pepe, nochmals herzlich Willommen bei Semaja.de!
Davon gehe ich auch aus. Aber unabhängig davon, dass ich die Vorgehensweise der Geschwisterschaft gegenüber ihrem früheren Begründer sehr kritisiere, ist das doch ihr gutes Recht.
Jeder darf sich doch gegen Vorwürfe gegen sich oder seiner Einrichtung wehren und die Sache aus seiner persönlichen Sicht darstellen.
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