JAGD-FORUM:
Neuregelung dringender denn je!
ZitatSeit der Wolf in Deutschland wieder seine Runden zieht, mussten Bauern hilflos zusehen, wie Isegrim ihre wertvollen Weidetiere reißt. Für den Bauernbund hat der Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki der Sozietät Kubicki & Schöler nun ein höchst interessantes Kurzgutachten erstellt.
Der renomierte Strafrechtler und langjähriger FDP Spitzenpolitiker hat für den Verband eine brisante Frage untersucht: Dürfen Wölfe, die ein Weidetier von besonderem materiellen oder ideellen Wert angreifen, als letzte Möglichkeit in Notwehr getötet werden? Und geht der Tierhalter in diesem Falle straffrei aus? Nach dem Ergebnis des Rechtsgutachtens aus der Kanzlei Kubicki & Schöler sei unter besonderen Voraussetzungen durchaus Straffreiheit gegeben.
Wenn zum Beispiel künftig auf einer Weide Unruhe aufkomme, könnte der Bauer oder Jäger sich mit einem möglichen Zeugen vor Ort begeben und versuchen, den Wolf mit allen Mitteln zu vertreiben. Gelingt dies nicht und der Wolf würde versuchen, etwa ein wertvolles Gelbvieh anzugreifen, müssten beide – vorausgesetzt der Bauer hat einen Jagdschein – nicht mehr tatenlos zusehen.
Sogar der linke Spiegel stimmt hier zu: