ZitatAlles anzeigenBundesfinanzhof segnet den Soli ab
Der Solidaritätszuschlag verstößt in seiner jetzigen Form wohl nicht gegen das Grundgesetz. Zu diesem Schluss kommt der Bundesfinanzhof (BFH), in einem heute in München verkündeten Urteil (Az.: IX R 15/20).
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Auch, dass der Aufschlag nicht mehr von allen Einkommensteuerzahlern verlangt wird, sei keine ungerechte Behandlung - angesichts des sinkenden Finanzbedarfs sei es viel mehr der gebotene "Einstieg aus dem Ausstieg". Wenn nur noch Steuerpflichtige mit hohen Einkünften den Soli zahlen müssten, dann trage das sozialen Gesichtspunkten Rechnung und sei damit zulässig.
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