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Aus gegebenem Anlass stelle ich hier einmal die folgende hypotetische Frage:
Wie fänden Sie es, wenn über Johannes Rau öffentlich behauptet werden würde, dass er als Politiker Macht in verschiedenen politischen Gremien für sexuelle Beziehungen zu Mitgliedern dieser Gremien missbraucht und an einer minderjährigen Person sexualisierte Gewalt ausgeübt hat, ohne dass man dafür eine juristisch einwandfreie Begründung vorlegen kann? Das ist natürlich nur eine theoretische Frage, in der ich den von mir sehr hoch verehrten Alt-Bundespräsidenten, der 2006 verstorben ist, ausschließlich als ein Beispiel verwende, um eine sehr fragwürdige Herangehens- und Verfahrensweise in einem völlig anderen Fall zu demonstrieren. Keinesfalls möchte ich hier auch nur andeutungsweise den Eindruck erwecken, dass ich Johannes Rau etwas derartiges zutrauen würde! Zurück zu meiner Frage: Wie fänden Sie es, wenn über Johannes Rau öffentlich behauptet werden würde, dass er in verschiedenen politischen Einrichtungen und Gremien, in denen er im Laufe seines Lebens Mitglied war (z. B. Jugenddienst-Verlag, Gesamtdeutsche Volkspartei (GVP), SPD, SPD-Landesvorstand in NRW, Bundesvorstand der SPD, Präsidiums der SPD, Stadt Wuppertal, Landtag NRW, Deutscher Bundestag, Bundespräsidialamt) seine Position ausgenutzt hätte und als Leiter einiger dieser Gremien Abhängigkeiten geschaffen hätte und dass es durch Rau gegenüber erwachsenen Männern zu sexuellen Beziehungen sowie zu sexuellen Übergriffen gekommen sein soll und Rau an einer minderjährigen Person sexualisierte Gewalt ausgeübt hätte, was erst nach seinem Tod innerhalb verschiedener politscher Gremien und in der SPD bekannt wurde? Wie fänden Sie es, wenn die SPD-Gremien nach ersten anonymen diesbezüglichen Hinweisen beschlossen hätten, eine Aufarbeitungskommission unter Einbeziehung von externen Fachleuten einzurichten, die diesen Vorwürfen nachgehen sollte, die ihren Bericht später den SPD-Gremien und der Bundes-SPD zur Beratung vorgelegt werden würde? Wie fänden Sie es, wenn über Johannes Rau öffentlich behauptet werden würde, dass die SPD-Gremien im Herbst 2021 auf ihren Homepages darüber berichtet hätten und dass es dort heißen würde, der Bericht dokumentiere Machtmissbrauch auf geistiger und sexueller Ebene, der die Lebensführung und Lebensentscheidungen einzelner sehr junger Leute unter den Jusos nicht unerheblich beeinflusst hätte. Darüber hinaus gebe es dem Bericht zufolge inzwischen auch glaubhafte Hinweise, dass Rau einen sexuellen Übergriff gegenüber einem Minderjährigen begangen habe. Wie fänden Sie es, wenn es als Begründung für diese über Johannes Rau öffentlich behaupteten Vorwürfe tatsächlich aber ausschließlich nur anonyme Beschuldigungen aus einer anonymen Fragebogenaktion geben würde, aber keinen einzigen juristisch relevanten Beweis oder auch nur eine einzige konkrete nachprüfbare Zeugenaussage? Wie würden Sie es beurteilen, wenn man (schon) bei diesem Sachverhalt an die Öffentlichkeit gehen würde und Raus Ansehen dadurch schwer demontieren würde, so dass sich danach kaum jemand mehr trauen würde, Rau öffentlich oder in Gesprächen zu zitieren? Wie fänden Sie es, dass Raus Bücher infolge dessen aus den meisten Buchhandlungen und Online-Marketplätzen rundum entfernt werden würden? Wie fänden Sie es, wenn das alles ohne wirkliche juristisch nachprüfbare Beweise geschehen würde? Wäre das nicht eine absolut verwerfliche Vorverurteilung gegenüber Johannes Rau, die nur zu verurteilen wäre? Soweit dieses fiktive und konstruierte Beispiel, um das folgende deutlich zu machen: Genau das passierte und passiert seit einigen Monaten mit einem verdienten und langjährigen Mitarbeiter der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers! Es handelt sich hierbei um den Evangelisten Pastor Klaus Vollmer. Der Bericht der „Aufarbeitungskommission der Evangelischen Geschwisterschaft e.V.“ ist sehr umfangreich, birgt in sich aber keinerlei Beweise im juristischen Sinne. Das muss einmal klar und deutlich festgehalten werden! Ich halte es für schlichtweg einen Skandal und im höchsten Maße für unanständig und unmoralisch, wenn die Evangelische Geschwisterschaft, die Gruppe 153 und die Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers diese Vorwürfe öffentlich verbreiten, solange diese noch nicht nach eindeutig nach juristische Kriterien belegt und bewiesen werden konnten! Für mich stellt sich in der Tat die Frage, ob es sich hier nicht tatsächlich konkret um üble Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß § 189 StGB handelt. Leider ist es mir als einem Nichtangehörigem aber aufgrund der Regelungen durch § 194 Abs. 2 StGB und § 77 Abs. 2 StGB nicht möglich, persönlich einen Strafantrag zu stellen. Mir ging es in diesem Beitrag und dem Beispiel des von mir hoch geschätzten Bundespräsidenten Johannes Rau nur darum, diesen unglaublichen Vorgang um Klaus Vollmer etwas nachvollziehbarer und plastischer darzustellen. Ich hoffe, dass mir das gelungen ist und dass ich niemanden bezüglich der Person des hoch verehrten Johannes Rau verärgert oder gekränkt habe. Schlussbemerkung: Selbstverständlich ist es nicht auszuschließen, dass die Vorwürfe gegen Klaus Vollmer tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Wir sind alle nur fehlbare Menschen, können fallen und es kann überhaupt nichts ausgeschlossen werden, auch wenn ich das im Falle von Klaus Vollmer für sehr unwahrscheinlich halte. So etwas aber einer Person konkret und dazu öffentlich zu unterstellen, das geht doch wirklich nur dann, wenn man auch über juristisch haltbare Beweise verfügt. Hattingen, den 04.03.2023 gez. Günter Ruks |
Mehr über die juristisch bisher völlig unbewiesenen Vorwürfe gegenüber Pastor Klaus Vollmer finden Sie hier:
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