Was hat die Ehe mit Fortpflanzung zu tun?
Die Verhütung steckte zu der Zeit noch in den Kinderschuehen und war für die meisten nicht erschwinglich. Auch gesellschaftlich war mit der Eheschließung en gros auch die Fortpflanzung verbunden.
Ich sehe schon, auch deine Kenntnis der Rassegesetze, mit denen du prahlst, ist mal wieder gar nichts.
Das musst du nun auf dich selbst anwenden...:
Aus dem von dir verlinkten Artikel:
QuoteIn Deutschland verbot das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre („Blutschutzgesetz“), das am 15. September 1935 auf dem Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg erlassen wurde, fortan Eheschließungen zwischen „Deutschblütigen“ und Juden und stellte außereheliche Beziehungen zwischen ihnen als „Rassenschande“ unter Strafe. Bei der Einordnung als Jude im Sinne der Nürnberger Gesetze spielte der individuelle Bekenntnisstand der Betroffenen nur bei den damals so genannten Halbjuden eine Rolle. Ausschlaggebend war ansonsten nicht die eigene Religionszugehörigkeit: Wer (laut Ariernachweis) drei oder gar vier Großeltern jüdischer Religionszugehörigkeit hatte, galt nach nationalsozialistischer Auffassung als „Volljude“.
Gewöhn dich bitte daran und lese die Texte, die du verlinkst, genau und versuche zumindest, sie zu verstehen.